JM-Data - IT-Solutions & Telecom

   +43 (0)50 305080 0   Hackl-Straße 1, Objekt 2, 4050 Traun

AGBs

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Allgemeines

1.1. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Wirksamkeit für alle Tätigkeiten und jegliche Vertragsabschlüsse, die die Firma JM-DATA Telekom GmbH und JM-DATA GmbH, im folgenden kurz JM-DATA genannt, im Rahmen ihres Unternehmens durchführt. Insbesondere schließen die gegenständlichen Bedingungen sämtliche anderen Einkaufs-, Verkaufs- oder allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern unwiderruflich aus, und zwar auch dann, wenn jene Bedingungen ihrerseits die Unwirksamkeit entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen bestimmen sollten.
1.2. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Käufer oder Verkäufer bzw. Vertragspartner haben nur dann Wirksamkeit, wenn diese von JM-DATA schriftlich bestätigt worden sind. Entsprechendes gilt für mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden von Mitarbeitern.
1.3. Mit der Auftragsbestätigung an die JM-DATA anerkennt der Verkäufer bzw. Anbieter, mit der Auftragserteilung an die JM-DATA anerkennt der Käufer bzw. Auftraggeber die allgemeinen Geschäfts-, Kauf-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Dauer der gesamten, aber auch der zukünftigen Geschäftsbeziehung an.
1.4. Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder rechtswidrig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt.
1.5. Ausdrücklich gilt vereinbart, dass in einem solchen Fall die Auslegung gelten soll, die dem Willen dieses Vertrags am nächsten kommt.
1.6. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Austria. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart. (bis 30.04.2021 Gerichtsstand: Wien, Innerer Bezirk)

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Definition

2.1. Es werden aus Übersichtsgründen folgende Bezeichnungen verwendet:
2.1.1. JM-DATA sowohl als Käufer, Verkäufer bzw. Vermittler oder EDV-Dienstleister/Provider = JM-DATA
2.1.2. Käufer / Wiederverkäufer / User / Auftraggeber( Personen die bei oder über JM-DATA bestellen) = Käufer
2.1.3. Verkäufer / Lieferant / Hersteller ( Personen bei denen JM-DATA im fremden oder eigenem Namen ordert)= Verkäufer

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Angebote & Bedingungen / Pflichtfeld

3.1. JM-DATA erstellt ausnahmslos schriftliche Anbote.
3.2. JM-DATA bleibt mit einem schriftlich erstellten Anbot 7 Tage im Wort, es sei denn, es wurde das Angebot freibleibend vereinbart.
3.3. Mündliche Angebote gelten immer als freibleibend, mündliche Nebenabreden sind ausschließlich unwirksam.
3.4. Die in Katalogen, Prospekten und dgl. enthaltenen Angaben, gleich ob JM-DATA sich dieser Unterlagen nur bedient oder ob diese von ihr stammen, sind nur dann maßgebend, wenn im Anbot ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
3.5. Im Falle der Erstellung von Softwarelösungen und/oder der Daten- und Netzwerkpflege durch die JM-DATA verpflichtet sich der Käufer ein vollständiges Pflichtenheft vor Vertragsabschluss zu erstellen sowie eine genaue technische Beschreibung der beigestellten Hard- und Software mindestens 14 Tage vor Vertragsabschluss zu übergeben.
3.6. Falls der Punkt 3.5 vom Käufer nicht erfüllt wird, haftet JM-DATA nicht für allfällige Verstöße gegen die Warnpflicht und überdies nur bei erwiesener Vorsätzlichkeit.
3.7. Erst mit wechselweiser Unterfertigung des Pflichtenheftes gilt ein allenfalls abgeschlossener Vertrag über die Erstellung und Anbindung von Software sowie die Übernahme der Daten- und Softwarepflege im Netzbetrieb durch die JM-DATA als bindend angenommen. Dieser Vertragspunkt ist unabdingbar.

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Kostenvoranschläge

4.1. Kostenvoranschläge erfolgen durch JM-DATA ausschließlich entgeltlich. Dennoch wird ausdrücklich erklärt, dass auch in diesem Fall die Richtigkeit im Sinne des § 5 KSCHG nicht gewährleistet wird. Der Käufer wurde vor Vertragsabschluß von diesem Umstand nachweislich in Kenntnis gesetzt.
4.2. Kostenvoranschläge von Verkäufern an die JM-DATA gelten immer ausdrücklich als unentgeltlich und als richtig garantiert.