AGBs

AGBs

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Tätigkeiten und Vertragsabschlüsse der JM-DATA Telekom GmbH und JM-DATA GmbH (im Folgenden JM-DATA genannt). Sie schließen andere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern aus, selbst wenn diese deren Unwirksamkeit bestimmen. 1.2. Abweichende Bedingungen oder Geschäftsbedingungen der Käufer oder Verkäufer sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch JM-DATA gültig. Dies gilt ebenso für mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden. 1.3. Mit der Auftragsbestätigung oder Auftragserteilung anerkennen Vertragspartner diese Geschäftsbedingungen für die gesamte aktuelle sowie zukünftige Geschäftsbeziehung. 1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen davon unberührt. 1.5. In einem solchen Fall soll die Regelung gelten, die dem ursprünglichen Willen am nächsten kommt. 1.6. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
2.1. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden folgende Begriffe verwendet: 2.1.1. JM-DATA als Käufer, Verkäufer, Vermittler oder EDV-Dienstleister/Provider. 2.1.2. Käufer umfasst Wiederverkäufer, User und Auftraggeber, die bei oder über JM-DATA bestellen. 2.1.3. Verkäufer bezeichnet Lieferanten oder Hersteller, bei denen JM-DATA bestellt.
3.1. JM-DATA erstellt ausschließlich schriftliche Angebote. 3.2. Schriftliche Angebote sind 7 Tage gültig, sofern nicht anders vereinbart. 3.3. Mündliche Angebote sind unverbindlich, mündliche Nebenabreden unwirksam. 3.4. Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. 3.5. Käufer, die Softwarelösungen oder Netzwerkpflege in Auftrag geben, müssen vor Vertragsabschluss ein vollständiges Pflichtenheft und eine technische Beschreibung der Hard- und Software mindestens 14 Tage vorher übergeben. 3.6. Wird dies nicht erfüllt, haftet JM-DATA nicht für Verstöße gegen Warnpflichten, außer bei erwiesener Vorsätzlichkeit. 3.7. Der Vertrag zur Softwareerstellung und -pflege gilt erst mit beidseitiger Unterzeichnung des Pflichtenhefts als bindend.
4.1. Kostenvoranschläge durch JM-DATA sind entgeltlich, wobei keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen wird. Der Käufer wird vor Vertragsabschluss darüber informiert. 4.2. Kostenvoranschläge von Verkäufern an JM-DATA sind unentgeltlich und deren Richtigkeit wird garantiert.